Die Fragen und Probleme der Islamic Financial Services Industry (IFSI) sind nur in Verbindung mit den Fragen des politischen Islam zu verstehen. Das Online Journal "Islamic Finance" ist dementsprechend aus den Forschungsprojekten des Online Journals zum Islamismus hervorgegangen.


Montag, 2. Juli 2007

Die Instrumente des Islamic Banking

Prinzipiell kann Islamic Banking in Beteiligungsfinanzierungen, wobei Risiken und Erträge unternehmerischen Handelns geteilt werden, sowie in Sachmittelkredite in Form von Aufschlagsfinanzierungen zur Handelsfinanzierung und zum Anlagenleasing unterschieden werden.


1.) Beteiligungsfinanzierungen
Beteiligungsfinanzierungen auf der Basis von variablen Gewinn- und Verlustbeteiligungen werden zur Bereitstellung von Eigenkapital ohne Rückzahlungsgarantie verwendet. Hier sind zwei Formen zu nennen.

a.) Musharaka
Bei dieser, einem Joint Venture ähnelnden Finanzierung bringen beide Partner (Bank und Unternehmer) sowohl Kapital als auch Management – Knowhow ein und vereinbaren prozentuale Anteile am erwarteten Gewinn und – vom Kapitaleinsatz abhängige - Anteile an möglichen Verlusten.

b.) Mudaraba
Im Gegensatz dazu wird hier das Kapital vollständig von der Bank, das Projektmanagement jedoch vom Unternehmer beigesteuert, der prozentual am Gewinn, nicht aber an Verlusten beteiligt ist. Die Bank trägt das vollständige monetäre Investitionsrisiko; sie darf keine Sicherheiten einfordern.


2.) Sachmittelkredite
Sachmittelkredite in Form des Abzahlungskaufs von Gütern. Hier sind drei Arten zu unterscheiden.

a) Murabaha
Doppelte Kreditgeschäfte mit Gewinnaufschlag, bei denen die Bank als Zwischenhändler im Kundenauftrag Rohstoffe oder Handelswaren kauft, diese dem Unternehmen weiterverkauft und den Kaufpreis stundet, bzw. Ratenzahlung vereinbart; der vom Unternehmer zu zahlende Preis liegt um einen festen Prozentsatz über dem Einstandspreis der Bank.

B) Ijara
Sachmittelleasing mit einem fest vereinbarten Betrag und Zeitraum.

C) Ijara wa Iqtina
Leasing-Kauf, bei dem der Unternehmer am Ende der Leasingperiode das Sachmitteleigentum zu einem vorher vereinbarten Preis erwirbt.

Quelle: Hintergrundpapier der GTZ, September 2006.