Die Fragen und Probleme der Islamic Financial Services Industry (IFSI) sind nur in Verbindung mit den Fragen des politischen Islam zu verstehen. Das Online Journal "Islamic Finance" ist dementsprechend aus den Forschungsprojekten des Online Journals zum Islamismus hervorgegangen.




Donnerstag, 1. November 2007

Probleme für Banken aus den Finanzierungsinstrumenten und ihre Konformität mit der Sharia

Die Beteiligungsfinanzierungen von Mudaraba und Musharaka werden im Islamic Banking als die relevanten Finanzierungsinstrumente angesehen, da die Gewinne nicht aus einer Geldtransaktion, sondern aus der Arbeit und der Leistung des zu unterstützenden Unternehmens erfolgen. Die Aufschlagsfinanzierung ist das

„umstrittenste Finanzierungsinstrument der islamischen Banken“ (vgl. Amereller (1994), S. 127)

und war im klassischen Islam hauptsächlich für den Verkauf von Waren gedacht. Das Grundprinzip der Beteiligungsfinanzierung, eine Finanztransaktion mit geteilten vorher festgelegten Gewinn- und Verlustbeteiligungen, entspricht den Prinzipien der Sharia. Jedoch werden Mudaraba Finanzierungen hauptsächlich in Zusammenarbeit mit Handelsunternehmen verwendet und auch dort nur zur kurzfristigen Finanzierung (vgl. Saeed (1996), S. 74).

Dies resultiert aus den vielen Risiken, welche die Finanzierungsinstrumente den Banken bezüglich der Gewinn- und Verlustaufteilung mit sich bringen. Die Banken müssen mit erheblichem Aufwand die Geschäftspläne der Unternehmen prüfen und sich mit dem jeweilige Projekt genau vertraut machen, um ihr mögliches Risiko zu minimieren bzw. um überhaupt zu entscheiden, ob sie das Projekt finanzieren möchten. Die Aufschlagsfinanzierung resultiert vor allem aus der angedeuteten Problematik der Beteiligungsfinanzierung, bei der die islamischen Banken ein hohes Risiko in der Unternehmensfinanzierung haben.

„In der Praxis islamischer Banken dominieren solche Aufschlagsfinanzierungen, da die Bank mit festen und im Voraus bekannten Erträgen rechnen kann“ (vgl. Nienhaus (2004), S. 166)

und das Risiko, dass die Bank dabei eingeht relativ gering ist. Die Murabaha verstößt weder gegen das Gharar-Verbot, da durch die Aufschlagssätze kein Risiko über die Erträge entsteht kann, noch gegen das Riba-Verbot, da die Bank ein Wirtschaftsgut zur Verfügung stellt und keinen Kredit vergibt (vgl. Bälz (2003), S. 6). Dem entgegen kann man jedoch feststellen, dass die Finanzierung über Aufschlagssätze einem zinsbasierten Finanzwesen sehr nahe kommt. Die Aufschläge können so hoch gewählt werden, dass die Finanzierung über Zinsen sogar günstiger für das Unternehmen sein kann. Jedoch zeigt sich, dass mit dem Instrument der Murabaha den islamischen Banken eine Möglichkeit gegeben wurde, mit konventionellen auf Zinsen basierenden Banken in Wettbewerb treten zu können (vgl. Saeed (1996), S. 78).

Quelle: Bornemann, Janine (HfB Business School of Finance and Management ( Johannes Gutenberg-Universität Mainz), in: Wirtschaftspolitisches Seminar: "Finanzmärkte im Umbruch", Mainz 2006).